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AGB

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Allgemeine Vertragsbedingungen der Tanzschule Ring3 (Stand: 27.04.2018)

 

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. GELTUNG DER AGB

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Tanzschule Ring3 Inh. Peter Gade, im nachfolgenden Tanzschule genannt, mit ihren Mitgliedern und Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Tanzschule Ring3 Inh. Peter Gade abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Nutzung des Unterrichtsangebotes der angeschlossene(n) Tanzschule(n) berechtigt sind.

1.2. ANTRAG

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an die Tanzschule.

Der Antrag auf Teilnahme an einem Kursus ist ein bindendes Angebot an die Tanzschule.

1.3 MITGLIEDSAUSWEIS

Der Antragsteller erhält nach der Antragsannahme einen Mitgliedsausweis zur persönlichen Identifikation, die ihm den Zutritt zum Tanzunterricht ermöglicht. Die Erstausstellung ist kostenlos.

 

2. NUTZUNG DES UNTERRICHTS

2.1. ZUTRITT NUR MIT MITGLIEDSAUSWEIS

Durch den Mitgliedsausweis erhält das Mitglied Zutritt zu dem gebuchten Unterrichtsprogramm in der Tanzschule.
Ferner ist das Mitglied im Bereich Gesellschaftstanz für Erwachsene berechtigt mehrfach wöchentlich an Unterrichtsterminen teilzunehmen. Die Nutzung von Gruppen mit niedrigeren Stufen ist im Erwachsenenbereich ebenfalls mehrfach wöchentlich nach Vorlage des Mitgliedsausweises möglich.
Im Jugendbereich für Gesellschaftstanz ist das Mitglied berechtigt einmal wöchentlich an einem Termin teilzunehmen.
Im Bereich Solotanz ist die Teilnahme an die Vertragsvariante 1x pro Woche oder mehrfach pro Woche gebunden. Nebenabsprachen sind möglich.

Teilnehmer an Kursen richten sich nach den ausgeschriebenen Kursus-Terminen.

Ohne Vorlage der Mitgliedsausweis kann der Zutritt zu den Tanzkursen durch die Aufsichtspersonen verweigert werden.

2.2 DER UNTERRICHT

Das reguläre Unterrichtsprogramm wird in den Räumlichkeiten der Tanzschule angeboten. In den Hamburger Schulferien findet gegebenenfalls Sonderprogramm statt. Die Teilnahme am Ferienprogramm ist ebenfalls nur mit dem Mitgliedsweis möglich. An Feiertagen findet regulär kein Unterricht statt.

Genaue Informationen zu den Unterrichtsterminen sind unter: www.ring3.de veröffentlicht.

Die Tanzschule behält sich Kurs- und Lehrerwechsel vor.

 

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1 UMGANG MIT DER MEMBERCARD

Das Mitglied trägt die Verantwortung für die sichere Verwahrung des Mitgliedsausweises. Einen Verlust des Mitgliedsausweises hat das Mitglied unverzüglich in dem Büro der Tanzschule zu melden.

3.2 GEBÜHR BEI AUSSTELLUNG DER MEMBERCARD

Bei Verlust oder Beschädigung des Mitgliedsausweises wird eine Servicegebühr in höhe von 5,- € fällig. Für das Ausstellen eines digitalen Mitgliedsausweises fallen keine Gebühren an.

3.3. WEITERGABE DER MEMBERCARD

Die Mitgliedschaft in der Tanzschule ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Mitgliedsausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

3.4. ÄNDERUNGEN VON MITGLIEDSDATEN

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) der Mitgliederverwaltung: PCA Professional Card Administration GmbH, Abtl.: Tanzschule Ring3, Vorsetzen 41, 20459 Hamburg unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds bzw. des Kursusteilnehmers.


4. MITGLIEDSBEITRAG / ZAHLUNGSVERZUG

4.1. MITGLIEDSBEITRAG/KURSUSGEBÜHR

Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist abhängig von der durch das Mitglied gewählten Vertragsdauer- und art.

Die Kursusgebühr wird bei Anmeldung fällig.

Aktuelle Preise sind auf www.ring3.de veröffentlicht.

4.2. FÄLLIGKEIT DER MONATLICHEN BEITRÄGE

4.2.1. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils am 1. eines Monats fällig. Bindend ist der jeweils näher liegende Tag zum Unterrichtsbeginn. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Anmeldegebühr i.H.v. 20,- EUR am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.2.2. Das Mitglied bzw. der Kursusteilnehmer stimmt mit dem Vertragsabschluss Anmeldung der Datenweiterverarbeitung durch die Firma PCA Professional Card Administration GmbH, Vorsetzen 41, 20459 Hamburg zur Durchführung der Administration zu. Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte erfolgt nicht.

4.3. KOSTEN BEI RÜCKBUCHUNG

Ist die Abbuchung vom Konto des Kunden nicht möglich, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Bankgebühren vom Kunden zu tragen.

4.4. ZAHLUNGSVERZUG

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Tanzschule berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Falle ist die Tanzschule berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

 

5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG

5.1. ERSTLAUFZEIT / VERLÄNGERUNG

Der Vertrag hat die auf dem Anmeldeformular durch das Mitglied angegebene Laufzeit. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder der Tanzschule spätestens ein Monat vor dem Ende der vereinbarten Grundlaufzeit schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um:
ERWACHSENE CLUBMITGLIEDSCHAFT GESELLSCHAFTSTANZ: einen Monat.
JUGENDLICHE CLUBMITGLIEDSCHAFT GESELLSCHAFTSTANZ: einen Monat
ALLE ANDEREN MITGLIEDSCHAFTEN (Kindertanz, Solotanz, ZUMBA® u.a.): einen Monat.

Diese Regelung gilt auch zum Ende der Verlängerungsperiode(n). Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer direkt an die Mitgliederverwaltung: PCA Professional Card Administration GmbH, Abtl.: Tanzschule Ring3, Vorsetzen 41, 20459 Hamburg schriftlich und rechtsverbindlich unterzeichnet zu richten.

5.2. LAUFZEIT BEI KRANKHEIT

Bei mittel- bis langfristiger Krankheit ist ein ärztliches Attest an PCA Professional Card Administration GmbH, Abtl.: Tanzschule Ring3, Vorsetzen 41, 20459 Hamburg einzureichen. Für die Dauer des Zeitraums der Krankheit wird die Laufzeit der Mitgliedschaft kostenfrei verlängert.

5.3. KÜNDIGUNG BEI SCHWANGERSCHAFT

Bei einer Schwangerschaft lösen wir Ihren Mitgliedsvertrag ab dem 8. Schwangerschaftsmonat für Sie und Ihren Partner kostenfrei. Bei Komplikationen können wir Ihre Mitgliedschaft natürlich auch schon früher freistellen.

 

6. VERHALTEN IN DEN TANZSCHULRÄUMLICHKEITEN

6.1. BEGLEITPERSONEN / FILM- UND FOTOAUFNAHMEN

Das Mitbringen von Begleitpersonen die nicht am Kursprogramm teilnehmen, ist nicht gestattet. Ausnahmen stellt die Begleitung von Austauschschülern da, wenn diese zuvor angekündigt wurden.
Das erstellen von Film- und Fotoaufnahmen während des Unterrichts ist nicht gestattet.

 

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1 ÄNDERUNGEN DIESER AGB

Die Tanzschule Ring3, Inh. Peter Gade und Erben ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Tanzschule wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.2 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

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